Dubai Bling? Auswandern nach Dubai: Steuerfrei durchstarten? – Ein Blick für Klienten (und solche, die es werden wollen)
- Tanja Trummer
- 26. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Warum überhaupt Dubai? Sonne, Skyline, Steuerfreiheit!
Hand aufs Herz: Wer einmal Bilder von Dubais Wolkenkratzern, Luxusvillen und Sonnenuntergängen gesehen hat, versteht, warum immer mehr Unternehmer und Privatpersonen über das Auswandern nach Dubai nachdenken.Doch Achtung: Steuerfrei leben klingt verführerisch – aber ohne die richtige Planung kann der Traum schnell zum steuerlichen Alptraum werden.Als Ihr Steuerberater Graz schauen wir heute gemeinsam auf die wichtigsten Punkte.
1. Der Traum von der Steuerfreiheit: Fakt oder Fata Morgana?
Dubai erhebt tatsächlich keine Einkommensteuer auf Privatpersonen.Aber bevor Sie jetzt hektisch Ihre Koffer packen, gilt es ein paar Regeln zu beachten:
Nur weil Dubai keine Steuern verlangt, heißt das noch lange nicht, dass das österreichische Finanzamt Sie aus seiner Umarmung sofort entlässt.
§ 1 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt: Wer in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig.
Merke:Wohnsitz auflösen heißt nicht nur, "ab und zu mal vorbeischauen". Ein vollständiger Wegzug ist nötig!
2. Wegzugsbesteuerung – § 2 AStG: Der (versteckte) Stolperstein
Österreich sagt ungern "Auf Wiedersehen" zu seinem Steuersubstrat.Daher greift beim Wegzug oft die Wegzugsbesteuerung (§ 2 Außensteuergesetz, AStG).
Was bedeutet das?
Gewinne aus Unternehmensanteilen (ab 1% Beteiligung) werden so behandelt, als wären sie verkauft worden – und sofort besteuert.
Zahlungsaufschub? Möglich – aber nur auf Antrag und unter Auflagen!
Fallstrick:Viele Auswanderer vergessen die Wegzugsbesteuerung – und erleben später beim Blick auf den Steuerbescheid eine kleine Herzattacke. 💥
3. Wann gelten Sie steuerlich wirklich als "weggezogen"?
Das österreichische Finanzamt schaut sehr genau hin. Folgendes sollte geklärt sein:
✅ Aufgabe des Wohnsitzes (keine eigene Wohnung/Haus mehr).✅ Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts (nicht mehr "nur" 6 Monate im Jahr in Österreich).✅ Lebensmittelpunkt in Dubai (Wohnung, Job, soziales Umfeld, Familie).
Achtung:Ein "Scheinwegzug" wird gnadenlos entdeckt. Und dann heißt es: Steuerpflicht in Österreich bleibt bestehen.
4. Was Sie unbedingt beachten sollten:
Bankkonten:Österreichische Bankverbindungen können "verräterisch" wirken. Achten Sie darauf, Kontobeziehungen gut zu dokumentieren.
Firmenbeteiligungen:Sind Sie in Österreich beteiligt? Dann prüfen wir gemeinsam, ob Umstrukturierungen sinnvoll sind, bevor Sie übersiedeln.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gibt es ein DBA. Es hilft – aber nur, wenn Sie die Voraussetzungen korrekt erfüllen.
5. Fazit: Planen Sie Ihren Wegzug – nicht Ihre Steuerfalle
Dubai ist steuerlich ein Paradies – aber nur, wenn man es richtig anpackt!
Als Ihr Steuerberater Graz begleiten wir Sie bei allen Schritten:
Klärung der unbeschränkten Steuerpflicht,
Vermeidung der Wegzugsbesteuerung (wo möglich),
Optimale Gestaltung Ihres steuerlichen Neustarts.
Unser Tipp:
Setzen Sie auf eine frühzeitige Beratung. Bei Steuern wie bei Umzügen gilt: Besser einen Koffer zu viel gepackt als einen Steuerbescheid übersehen.
✨ Jetzt beraten lassen: Ihr Steuerberater Graz hilft!
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihren Wohnsitz nach Dubai zu verlegen?Dann lassen Sie uns gemeinsam planen – damit Ihr Traum vom Steuerparadies auch wirklich einer bleibt.
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