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Mitarbeiterprämie 2025 - warum sie Kopfschütteln hervorruft

  • Tanja Trummer
  • 26. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 – Gesetz beschlossen


Am 17. Juni 2025 wurde die steuerfreie Mitarbeiterprämie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes beschlossen. Damit sind die Bedingungen für das Kalenderjahr 2025 gesetzlich geregelt.


Maximalbetrag:

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden bis zu 1.000 € steuerfrei auszahlen. In Kombination mit einer Gewinnbeteiligung gilt ein gemeinsamer Freibetrag von bis zu 3.000 € pro Jahr.


Rahmenbedingungen

  • Zusätzlichkeit: Die Prämie muss zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden.

  • Individuelle Gewährung: Keine Verpflichtung zur Auszahlung an alle Mitarbeitenden.

  • Sachliche Differenzierung: Bei unterschiedlicher Auszahlung muss es betrieblich begründete Gründe geben.

  • Pflichtveranlagung: Bei Überschreitung des Freibetrags oder bei Kombination mit Gewinnbeteiligung kommt es zur Arbeitnehmerveranlagung.

  • Evaluierung: Das BMF prüft die Wirkung bis April 2026 – Gesetzesvorschlag für 2026 bis Mai 2026 vorgesehen; Budgetrahmen: 250 Mio € für 2025/26.


Wichtig:

Die Regelung bezieht sich nur auf die Lohnsteuerbefreiung. Sozialversicherungsbeiträge sowie DB, DZ und Kommunalsteuer sind weiterhin voll abzuführen.


Abgabenrechtliche Einordnung

  • Lohnsteuer: Steuerfrei bis 1.000 €, bzw. 3.000 € bei Kombination mit Gewinnbeteiligung

  • Sozialversicherung: Keine Befreiung – Beiträge bleiben bestehen

  • Lohnnebenkosten: DB, DZ, Kommunalsteuer regulär zu leisten


Aktueller Stand

Seit dem 17. Juni 2025 ist gesetzlich verankert: Die Mitarbeiterprämie ist lohnsteuerfrei – nicht jedoch von SV‑ und Lohnnebenkosten befreit.


Tipp für Arbeitgeber:

Planen Sie die SV‑ und Lohnnebenkosten ein. Dokumentieren Sie die Zusätzlichkeit und begründen Sie Differenzierungen sachlich nachvollziehbar.


Rechtliche Quellen


 
 
 

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