Mitarbeiterprämie 2025 - warum sie Kopfschütteln hervorruft
- Tanja Trummer
- 26. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 – Gesetz beschlossen
Am 17. Juni 2025 wurde die steuerfreie Mitarbeiterprämie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes beschlossen. Damit sind die Bedingungen für das Kalenderjahr 2025 gesetzlich geregelt.
Maximalbetrag:
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden bis zu 1.000 € steuerfrei auszahlen. In Kombination mit einer Gewinnbeteiligung gilt ein gemeinsamer Freibetrag von bis zu 3.000 € pro Jahr.
Rahmenbedingungen
Zusätzlichkeit: Die Prämie muss zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden.
Individuelle Gewährung: Keine Verpflichtung zur Auszahlung an alle Mitarbeitenden.
Sachliche Differenzierung: Bei unterschiedlicher Auszahlung muss es betrieblich begründete Gründe geben.
Pflichtveranlagung: Bei Überschreitung des Freibetrags oder bei Kombination mit Gewinnbeteiligung kommt es zur Arbeitnehmerveranlagung.
Evaluierung: Das BMF prüft die Wirkung bis April 2026 – Gesetzesvorschlag für 2026 bis Mai 2026 vorgesehen; Budgetrahmen: 250 Mio € für 2025/26.
Wichtig:
Die Regelung bezieht sich nur auf die Lohnsteuerbefreiung. Sozialversicherungsbeiträge sowie DB, DZ und Kommunalsteuer sind weiterhin voll abzuführen.
Abgabenrechtliche Einordnung
Lohnsteuer: Steuerfrei bis 1.000 €, bzw. 3.000 € bei Kombination mit Gewinnbeteiligung
Sozialversicherung: Keine Befreiung – Beiträge bleiben bestehen
Lohnnebenkosten: DB, DZ, Kommunalsteuer regulär zu leisten
Aktueller Stand
Seit dem 17. Juni 2025 ist gesetzlich verankert: Die Mitarbeiterprämie ist lohnsteuerfrei – nicht jedoch von SV‑ und Lohnnebenkosten befreit.
Tipp für Arbeitgeber:
Planen Sie die SV‑ und Lohnnebenkosten ein. Dokumentieren Sie die Zusätzlichkeit und begründen Sie Differenzierungen sachlich nachvollziehbar.
Rechtliche Quellen




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