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    26. April 2025

    Dubai Bling? Auswandern nach Dubai: Steuerfrei durchstarten? – Ein Blick für Klienten (und solche, die es werden wollen)

     

    Warum überhaupt Dubai? Sonne, Skyline, Steuerfreiheit!

    Hand aufs Herz: Wer einmal Bilder von Dubais Wolkenkratzern, Luxusvillen und Sonnenuntergängen gesehen hat, versteht, warum immer mehr Unternehmer und Privatpersonen über das Auswandern nach Dubai nachdenken.
    Doch Achtung: Steuerfrei leben klingt verführerisch – aber ohne die richtige Planung kann der Traum schnell zum steuerlichen Alptraum werden.
    Als Ihr Steuerberater Graz schauen wir heute gemeinsam auf die wichtigsten Punkte.

     


    1. Der Traum von der Steuerfreiheit: Fakt oder Fata Morgana?

     

    Dubai erhebt tatsächlich keine Einkommensteuer auf Privatpersonen.
    Aber bevor Sie jetzt hektisch Ihre Koffer packen, gilt es ein paar Regeln zu beachten:

    • Nur weil Dubai keine Steuern verlangt, heißt das noch lange nicht, dass das österreichische Finanzamt Sie aus seiner Umarmung sofort entlässt.

    • § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt: Wer in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig.

    Merke:
    Wohnsitz auflösen heißt nicht nur, "ab und zu mal vorbeischauen". Ein vollständiger Wegzug ist nötig!

     


    2. Wegzugsbesteuerung – § 2 AStG: Der (versteckte) Stolperstein

     

    Österreich sagt ungern "Auf Wiedersehen" zu seinem Steuersubstrat.
    Daher greift beim Wegzug oft die Wegzugsbesteuerung (§ 2 Außensteuergesetz, AStG).

    Was bedeutet das?

    • Gewinne aus Unternehmensanteilen (ab 1% Beteiligung) werden so behandelt, als wären sie verkauft worden – und sofort besteuert.

    • Zahlungsaufschub? Möglich – aber nur auf Antrag und unter Auflagen!

    Fallstrick:
    Viele Auswanderer vergessen die Wegzugsbesteuerung – und erleben später beim Blick auf den Steuerbescheid eine kleine Herzattacke. 💥


    3. Wann gelten Sie steuerlich wirklich als "weggezogen"?

     

    Das österreichische Finanzamt schaut sehr genau hin. Folgendes sollte geklärt sein:

    ✅ Aufgabe des Wohnsitzes (keine eigene Wohnung/Haus mehr).
    ✅ Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts (nicht mehr "nur" 6 Monate im Jahr in Österreich).
    ✅ Lebensmittelpunkt in Dubai (Wohnung, Job, soziales Umfeld, Familie).

     

    Achtung:
    Ein "Scheinwegzug" wird gnadenlos entdeckt. Und dann heißt es: Steuerpflicht in Österreich bleibt bestehen.


    4. Was Sie unbedingt beachten sollten:

     

    Bankkonten:
    Österreichische Bankverbindungen können "verräterisch" wirken. Achten Sie darauf, Kontobeziehungen gut zu dokumentieren.

     

    Firmenbeteiligungen:
    Sind Sie in Österreich beteiligt? Dann prüfen wir gemeinsam, ob Umstrukturierungen sinnvoll sind, bevor Sie übersiedeln.

     

    Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
    Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gibt es ein DBA. Es hilft – aber nur, wenn Sie die Voraussetzungen korrekt erfüllen.

     


    5. Fazit: Planen Sie Ihren Wegzug – nicht Ihre Steuerfalle

     

    Dubai ist steuerlich ein Paradies – aber nur, wenn man es richtig anpackt!


    Als Ihr Steuerberater Graz begleiten wir Sie bei allen Schritten:

    • Klärung der unbeschränkten Steuerpflicht,

    • Vermeidung der Wegzugsbesteuerung (wo möglich),

    • Optimale Gestaltung Ihres steuerlichen Neustarts.

     

    Unser Tipp:


    Setzen Sie auf eine frühzeitige Beratung. Bei Steuern wie bei Umzügen gilt: Besser einen Koffer zu viel gepackt als einen Steuerbescheid übersehen.


     

    ✨ Jetzt beraten lassen: Ihr Steuerberater Graz hilft!

     

    Sie spielen mit dem Gedanken, Ihren Wohnsitz nach Dubai zu verlegen?
    Dann lassen Sie uns gemeinsam planen – damit Ihr Traum vom Steuerparadies auch wirklich einer bleibt.

     

     

     

    📞 Kontaktieren Sie uns jetzt – Ihr Steuerberater Graz für internationales Steuerrecht!

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